Unternehmerische Steuerberatung

Liquidität auf lange Sicht

Ein Leuchtturm währen einer stürmischen Nacht

Selbstverständlich sind wir dafür da, Ihre Steuerlast zu senken - darin unterscheiden wir uns nicht wesentlich von der Konkurrenz. Der Weg dazu ist bei uns jedoch ein völlig anderer und vor allem ein nachhaltiger.

Die Steuergesetzgebung in Deutschland ist ein Dschungel, durch den man sich kaum ohne kompetenten Lotsen bewegen kann. Und es macht Sinn, die Steuerlast nicht höher ausfallen zu lassen, als nötig und vom Gesetzgeber gefordert.

Die Höhe der Steuerlast ist aber immer zu sehen im Verhältnis zum Umsatz einer Praxis. Und genau diesen schauen wir uns sehr genau an. Als Spezialist der zahnärztlichen Branche können wir anhand aussagefähiger Kennzahlen sehr schnell bestimmen, wie Ihre Praxis noch effizienter arbeiten kann. Seien es die Personal- / Materialkosten, die Abrechnung der Honorare oder Ihr Behandlungsspektrum - gemeinsam nehmen wir alles unter die Lupe und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Praxisstrategie.

Auch danach lassen wir Sie nicht allein: Wir machen für Sie nicht nur den Jahresabschluss, sondern Sie bekommen mehrmals im Jahr eine aussagefähige Steuerschätzung - und sind damit immer genau im Bilde, wo Sie finanziell stehen. Das sorgt für Sicherheit - sodass Sie sich völlig auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Im Detail

Beratung bedeutet, über das normale Maß hinweg, stets ein positiver, lösungsorientierter und innovativer Partner zu sein. Dies illustriert unser Selbstverständnis und bildet gleichzeitig die Basis unseres Engagements für Ihren beruflichen und privaten Erfolg.

  • Außenprüfung und Betriebsprüfung

    Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, ist es gut, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Es lohnt sich auch, sich gut vorzubereiten.

    Üblicherweise prüft das Finanzamt die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann der Prüfungszeitraum auch auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden.

    Prüfungen werden vom Finanzamt angekündigt, Sie erhalten mindestens 14 Tage vor der Prüfung eine Prüfungsanordnung. Während dieser Zeit unterstützen wir Sie dabei, den Besuch des Prüfers gründlich vorzubereiten. Die Aufgabe des Prüfers liegt darin, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind.

    Der Prüfer ist gesetzlich verpflichtet, auch zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen. Formell richtig geführte Bücher entfalten die gesetzliche Vermutung, dass auch materiell alles in Ordnung ist. Umso wichtiger ist, dass die Grundaufzeichnungen (Finanz- und Lohnbuchhaltung) korrekt sind - etwas, woran wir uns gern messen lassen. Es macht keinen Sinn, die Arbeit des Prüfers zu erschweren oder zu verzögern, da auch so genannte Verzögerungsgelder festgesetzt werden können. Ein Klima gegenseitiger Achtung kann die Prüfung erheblich beschleunigen. Gerade hier ist es wichtig, dass ein kompetenter Partner Möglichkeiten und Grenzen der Finanzverwaltung aufzeigt.

  • Bescheidprüfungen

    Nicht jeder Bescheid des Finanzamts ist auch korrekt. Daher macht es Sinn, Bescheide zu überprüfen und im Bedarfsfall entsprechend zu reagieren.

    Dabei müssen natürlich Fristen eingehalten und eventuell Rechtsmittel ausgeschöpft werden. Grundsätzlich kann es zweckmäßig sein, unserer Kanzlei eine Vollmacht zu übertragen, den Schriftverkehr mit dem Finanzamt zu führen. Ihre Post von Ihrem Finanzamt erhalten somit zuerst wir. Wir können damit sicherstellen, dass die Bescheide korrekt sind und falls nicht, dass keine Fristen ungenutzt verstreichen.

  • Unternehmensnachfolge - Notfallmanagement

    »Was passiert mit meiner Praxis, wenn ich mich zur Ruhe setzen möchte, was passiert, wenn ich einmal nicht mehr bin? Wie sieht das optimale Notfallmanagement aus?« Oft unangenehm, immer emotional, stellt sich diese Frage jedem Arzt eines Tages.

    Damit beim Übergang auf die nachfolgende Generation kein Geld verschenkt wird, ist es sinnvoll, dieses Thema möglichst frühzeitig mit zu bedenken. Auch hier sind wir für Sie gern der Partner, der Ihnen hilft, die für Sie beste Strategie zu finden und umzusetzen.

    Fragen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind jedoch meist sehr komplex und vielschichtig. Schnell kann dabei bei einer falschen Strategie eigenes Kapital durch zu hohe Erbschaftsteuern und Schenkungssteuern unnötigerweise vermindert werden. Gemeinsam mit Ihnen und assoziierten Anwälten suchen und finden wir Ihre individuelle und rechtssichere Lösung, bei der sie ein gutes Gefühl haben.

  • Existenzgründung

    Stehen Sie vor der Entscheidung, eine eigene Praxis zu gründen, sind wir der Partner, mit dem Sie dies erfolgreich umsetzen.

    Denn wir kennen uns aus in der Branche und können somit sehr gut beurteilen, welche Konzepte erfolgreich sind. Dabei beraten wir Sie zu allen wichtigen Fragen, etwa:

    • Neugründung oder Übernahme?
    • Einzelpraxis, BAG oder ÜBAG?
    • Standort?
    • Personalausstattung vorallem bei Praxisstart?
    • Behandlungskonzept?

    Selbstverständlich erstellen wir mit Ihnen ein solides Finanzierungskonzept. Durch unser breites Netzwerk kennen wir auch die richtigen Experten, um dieses umzusetzen, seien es Rechtsanwälte, Praxisausstatter oder Finanzdienstleister. 

  • Gestaltungsberatung

    Wie sieht sie aus, die optimale Rechtsform Ihrer Praxis?

    Gemeinsam mit Ihnen betrachten wir nicht nur, wie das steuerliche Optimum aussehen kann, sondern haben stets die gesamte Praxis im Blick. Dabei betrachten wir auch alle anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte. Dies stimmen wir auf Ihre beruflichen und privaten Verhältnisse ab.

  • Gewinnermittlungen

    Wie schön, wenn unterm Strich am Jahresende eine hohe, schwarze Zahl steht. Wir tun alles dafür, damit genau das passiert.

    Dabei ist uns besonders wichtig, dass Sie bereits jederzeit während des laufenden Jahres wissen, wo Ihre Praxis gerade steht. Gemeinsam mit Ihnen können wir so künftige Strategien planen - und das nicht erst nach dem Jahresabschluss.

    Das gilt natürlich auch und ganz besonders, wenn es einmal nicht ganz rund läuft. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir fundiert die Schwachstellen und finden Wege, Umsatz und Gewinn zu steigern. Dadurch, dass wir uns seit Jahren in der Branche exzellent auskennen, wissen wir nicht nur, was möglich ist, sondern auch, wie man es konkret erreichen kann.

  • Jahresabschlüsse

    Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind Dinge, die nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen eines Arztes gehören - und auch nicht gehören müssen.

    Als Ihr Partner entlasten wir Sie davon und schaffen für Sie Freiräume und neue Kapazitäten, um einfach Ihren Beruf auszuüben. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, einen professionellen und den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Abschluss zu erhalten.

    Wichtig ist uns dabei jedoch besonders, dass wir nicht nur den Jahresabschluss erstellen, sondern gemeinsam mit Ihnen die Zahlen Ihrer Praxis auch wirtschaftlich interpretieren. So lassen sich bereits oft bereits mit kleinen Mitteln große Wirkungen erzielen, die den Gewinn noch steigern können bzw. die Steuerlast mindern.

  • Klageverfahren Finanzgericht / Rechtsbehelfsverfahren

    Irren ist menschlich - das gilt auch für die Mitarbeiter des Finanzamtes und der Steuerbehörden.

    Doch ist es nicht immer einfach, sein gutes Recht auch durchzusetzen. Manche Finanzverwaltung kämpft hier mit harten Bandagen. Dann muss das Recht vor einem Finanzgericht erstritten werden. Mit kompetenten Steuerprozessjuristen stehen wir Ihnen hierbei zur Seite und helfen Ihnen, dieses Recht wirksam geltend zu machen.

  • Selbstanzeige

    Seit einigen Jahren haben die Steuerbehörden ihr Kontrollsystem deutlich effizienter gestaltet.

    Mittlerweile ist auch der Ankauf von Daten aus dem Ausland kein Tabu mehr – rechtmäßig oder nicht –, um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung effektiv zu verfolgen. Es ist heute häufig nur eine Frage der Zeit, bis Steuerstraftaten von der Finanzverwaltung entdeckt werden.

    Eine Selbstanzeige ist in vielen Fällen angezeigt und kann durchaus zur Straffreiheit führen. Wir beraten Sie bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige - und besprechen mit Ihnen auch, wie sich künftig Steuerprobleme vermeiden lassen.

    Eine Selbstanzeige ist jedoch ein äußerst komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden. Die Selbstanzeige sollte daher unbedingt mit einem kompetenten Partner erfolgen.

  • Steuererklärungen

    Steuererklärungen gehört zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die nicht wirklich zu den Kernkompetenzen von Ärzten gehören.

    Sie erfordern zudem Kenntnisse des Steuerrechts und auch regelmäßig einen großen Zeitaufwand. Übertragen Sie diese Aufgabe unserer Kanzlei. Dann können Sie sicher sein, eine rechtlich korrekte Erklärung abzugeben. Und Sie können diese Zeit wirtschaftlicher nutzen.

    Wenn wir für Sie Ihre Steuererklärung erstellen, besprechen wir auch gerne die wirtschaftlichen Zahlen Ihrer Praxis mit Ihnen - und interpretieren sie. So lassen sich bereits oft bereits mit kleinen Mitteln große Wirkungen erzielen, die den Gewinn noch steigern können und künftige Steuerlast mindert.

  • Testamentsgestaltung

    Ja, es ist ein heikles Thema, dennoch ist es unausweichlich: eines Tages geht Ihr Vermögen an die nächste Generation über, sei es durch Schenkung oder Todesfall.

    Damit dies nach Ihrem Willen geschieht, sollten wir zusammen die Rechtsnachfolge besprechen und mit unseren assoziierten Anwälten, so gestalten, dass die Nachfolgenden möglichst viel von diesem Vermögen erhalten. Dabei richten wir uns exakt nach Ihren Wünschen und beraten Sie, wie die Steuerlast für die Nachfolgenden möglichst gering gehalten werden kann.

  • Umsatzsteuer-Nachschau

    Bei erheblichen Zweifeln an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung, kann das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Nachschau durchführen.

    Diese unterscheidet sich in einem Punkt ganz wesentlich von gewöhnlichen Betriebsprüfungen: Sie erhalten zuvor keine schriftliche Ankündigung vom Finanzamt. Der Finanzbeamte erscheint bewusst unangekündigt und darf Ihre Räume während der üblichen Sprechzeiten betreten.

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in diesem Fall. Wichtig: Versuchen Sie erst gar nicht, den Prüfer wegzuschicken, er wird mit polizeilicher Verstärkung den Weg in Ihre Räume finden. Rufen Sie uns vielmehr unmittelbar an, damit wir Ihnen helfen können. Sie können den Prüfer bitten, mit dem Prüfungsmaßnahmen so lange zu warten, bis wir als Ihre Berater anwesend sind.

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung

    Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen.

    In der Regel wird dabei nur ein Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) geprüft. Das Finanzamt interessiert sich bei der Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen. Dabei gibt es nur ein einziges Kriterium: richtig oder falsch. Solch eine Prüfung kann sehr schnell sehr teuer werden.

    Selbstverständlich stehen wir bei einer solchen Prüfung als Partner an Ihrer Seite. Besser ist es jedoch, wenn wir bereits vorher Ihre Buchhaltung kennen, sei es, dass wir Ihre gesamte Buchhaltung führen oder zumindest die jeweiligen Jahresabschlüsse tätigen. Dadurch könnten Sie sich entspannt zurücklehnen - welche Prüfung das Finanzamt auch immer in Erwägung zieht.

  • Zukünftige Steuerbelastung

    Nein, es hat überhaupt nichts mit dem Blick in die Kristallkugel zu tun.

    Künftige Steuerbelastungen lassen sich bereits ziemlich exakt durch einen Blick auf die aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen Ihrer Praxis ableiten. Basis dafür ist zum einen, dass wir Ihre Zahlen kennen, je länger, je besser. Zum anderen wissen wir genau, welche Effekte in Ihrer Branche welche Auswirkungen haben. Damit können wir aber nicht nur die Steuerlast erkennen, sondern gemeinsam mit Ihnen auch Strategien entwickeln, die Ihre Praxis betriebswirtschaftlich optimiert. Darüber sollten wir sprechen.

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