Status-Feststellungsverfahren
Nicht selten arbeiten in einer Praxis Ehegatten oder nahe Angehörige mit.
Damit stellt sich sehr schnell die Frage, wie die rechtliche und steuerliche Situation dieser Mitarbeiter ist. Gern klären wir für Sie diese Fälle rechtverbindlich und prüfen zudem, inwieweit eine Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer besteht.
Dies ist umso wichtiger, wenn ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird. Dabei wird überprüft, ab der Arbeitgeber für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss oder nicht. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben ist es sinnvoll, uns als Partner frühzeitig in Ihre Personalplanung einzubinden.