Lohn- und Finanzbuchhaltung

Alles fest im Griff

Das Deck einer Segelyacht in stürmischer See

Eine präzise Lohn- und Finanzbuchhaltung bilden die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Nur wenn die Zahlen an der Basis stimmen, stimmt auch die strategische Planung. Nur wenn die Löhne stimmen, sind Ihre Mitarbeiter zufrieden.

Ihre Mitarbeiter sind für Ihre Praxis unverzichtbar. Jährlich ändern sich die steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Diese kompetente Dienstleistung übernehmen wir gerne für Sie, kompetent, zuverlässig und immer just-in-time.

Von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kümmern wir uns um alle finanziellen Belange Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir übernehmen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht nur das Zahlenmanagement, sondern wir beraten Sie auch, wie Sie durch lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Vergütungskomponenten Ihre Personalkosten optimieren können. Über 2.000 Gehaltsabrechnungen im Monat ermöglichen uns, Sie bei der Frage der Gehaltshöhe marktkonform zu beraten.

Dabei behalten wir stets die wirtschaftliche Gesamtsituation Ihrer Praxis im Auge und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, mit welchem Mitarbeiterstamm Ihre Praxis florieren wird. So können Sie sicher sein, dass die Lohnbuchhaltung allen Anforderungen genügt - denen Ihrer Praxis und jenen des Gesetzgebers. Durch diesen Freiraum können Sie und Ihr Team sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Patienten.

Quittungen archivieren und Rechnungen schreiben - das gehört sicher nicht zu den Kernkompetenzen eines Zahnarztes. Deshalb sollten Sie sich darum auch nicht kümmern müssen. Dafür gibt es ja uns.

In vielen Praxen wird die Buchführung als notwendiges Übel betrachtet, die man betreiben muss, um dem Finanzamt Genüge zu tun. Diese Sichtweise teilen wir nicht. Denn die Buchführung ist ein Spiegelbild Ihrer Praxis, ausgedrückt in Zahlen, und damit die wichtigste Informationsquelle zur Steuerung Ihres Unternehmens.

Dazu ist es jedoch notwendig, die gesamte Buchhaltung zeitnah und lückenlos zu bearbeiten und vor allem auch anschaulich zu dokumentieren. Für Sie als Zahnarzt hat daher Ihre Finanzbuchhaltung durch uns zwei entscheidende Vorteile: Zum einen haben Sie jederzeit den kompletten Überblick über Ihre finanzielle Situation. Und zum anderen ist dieses Rechenwerk Hauptinstrument unseres Praxis-Controllings für Sie. Nutzen Sie diese Freiheit!

Im Detail

Der Bereich Lohn- und Finanzbuchhaltung ist die Zahlenbasis Ihrer Praxis. Gute Zahlen ermöglichen eine gute Planung, die Basis für erfolgreiche Entscheidungen. Wir schaffen mit Ihnen das solide Fundament und entwickeln gemeinsam optimale Strategien.

  • Finanzbuchhaltung

    In vielen Praxen wird die Buchführung als notwendiges Übel betrachtet, die man betreiben muss, um dem Finanzamt Genüge zu tun.

    Diese Sichtweise teilen wir nicht. Denn die Buchführung ist ein Spiegelbild Ihrer Praxis, ausgedrückt in Zahlen, und damit die wichtigste Informationsquelle über Wohl und Wehe Ihrer Praxis.

    Wird die Buchführung zeitnah, lückenlos und anschaulich dokumentiert, kann dadurch jederzeit der finanzielle Status bestimmt werden. Sie wissen immer, wie hoch Ihre Steuerlast ist und wie hoch sie künftig sein wird. Nur mit einem tragfähigen Zahlenwerk kann auch eine tragfähige Praxisstrategie für die Zukunft entwickelt werden.

    Vertrauen Sie uns Ihre Buchführung an, dann sind all diese Kriterien automatisch erfüllt - ohne dass Sie sich darum Sorgen machen müssen. Auch bei kommenden Betriebsprüfungen seitens des Finanzamtes gehören schlaflose Nächte der Vergangenheit an.

  • Kostenrechnung

    Eine detaillierte Kostenrechnung bewahrt vor bösen Überraschungen - und sie ermöglicht es, den Überblick über die eigenen Finanzen zu wahren.

    Mit diesem Überblick haben Sie die Möglichkeit, Ihre Praxis in allen wirtschaftlichen Belangen sicher zu steuern. Für eine aussagefähige Kostenrechnung übernehmen wir die Einrichtung, Pflege, die laufende Auswertung und erstellen entsprechende Berichte. Gemeinsam mit Ihnen können wir so stimmige Strategien für die zukünftige Entwicklung Ihrer Praxis entwickeln und umsetzen.

  • Außenprüfung und Betriebsprüfung

    Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, ist es gut, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Es lohnt sich auch, sich gut vorzubereiten.

    Üblicherweise prüft das Finanzamt die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann der Prüfungszeitraum auch auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden.

    Prüfungen werden vom Finanzamt angekündigt, Sie erhalten mindestens 14 Tage vor der Prüfung eine Prüfungsanordnung. Während dieser Zeit unterstützen wir Sie dabei, den Besuch des Prüfers gründlich vorzubereiten. Die Aufgabe des Prüfers liegt darin, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind.

    Der Prüfer ist gesetzlich verpflichtet, auch zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen. Formell richtig geführte Bücher entfalten die gesetzliche Vermutung, dass auch materiell alles in Ordnung ist. Umso wichtiger ist, dass die Grundaufzeichnungen (Finanz- und Lohnbuchhaltung) korrekt sind - etwas, woran wir uns gern messen lassen. Es macht keinen Sinn, die Arbeit des Prüfers zu erschweren oder zu verzögern, da auch so genannte Verzögerungsgelder festgesetzt werden können. Ein Klima gegenseitiger Achtung kann die Prüfung erheblich beschleunigen. Gerade hier ist es wichtig, dass ein kompetenter Partner Möglichkeiten und Grenzen der Finanzverwaltung aufzeigt.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

    Von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kümmern wir uns um alle finanziellen Belange Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Wir übernehmen für Sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht nur das Zahlenmanagement, sondern wir beraten Sie auch, wie Sie den Rahmen bezüglich aller Aspekte der Lohnsteuer und Sozialversicherung optimal gestalten. Auch hier behalten wir stets die wirtschaftliche Gesamtsituation Ihrer Praxis im Auge und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, mit welchem Mitarbeiterstamm Ihre Praxis florieren wird.

  • Lohnsteuerprüfung

    Wie auch eine Betriebsprüfung wird eine Lohnsteuerprüfung vom Finanzamt kurz zuvor angekündigt.

    Meist bedeutet sie, soweit die Lohnabrechnungen nicht durch uns erstellt wurden, erheblichen Aufwand. Egal ob Sie die Lohnabrechnungen selbst erstellt haben oder uns mit der Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen beauftragt haben, wir übernehmen gerne die Betreuung Ihrer Prüfung.

    Hat ein Prüfer seinen Besuch angekündigt, bleibt in der Regel ausreichend Zeit, sich gemeinsam mit uns vorzubereiten. Das Ziel sollte dabei sein, etwaige Beanstandungen möglichst zu vermeiden. Denn es steht nicht nur eine mögliche Nachzahlung der Lohnsteuer auf dem Spiel. Auch Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsprüfer interessieren sich für das Ergebnis der Lohnsteuerprüfung.

  • Sozialversicherungsprüfung

    Wenigstens alle vier Jahre müssen sich Arbeitgeber mit festangestellten Arbeitnehmern einer Sozialversicherungsprüfung unterziehen lassen.

    Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihre sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und Ihre sonstigen gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden, die im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung stehen.

    Damit die Prüfung möglichst problemlos verläuft, sollten Sie sich auf diese gut vorbereiten, zumal hauptsächlich Arbeitgeber das »Nachzahlungsrisiko« tragen. Wir beraten Sie gern im Vorfeld einer solchen Prüfung und übernehmen die Beantwortung von Fragen, die Aufbereitung von Unterlagen und kümmern uns um den Ablauf der Prüfung.

    Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie uns bereits mit der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen beauftragt haben. Dann kann eine solche Prüfung erst gar keinen Anlass zur Sorge geben.

  • Status-Feststellungsverfahren

    Nicht selten arbeiten in einer Praxis Ehegatten oder nahe Angehörige mit.

    Damit stellt sich sehr schnell die Frage, wie die rechtliche und steuerliche Situation dieser Mitarbeiter ist. Gern klären wir für Sie diese Fälle rechtverbindlich und prüfen zudem, inwieweit eine Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer besteht.

    Dies ist umso wichtiger, wenn ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird. Dabei wird überprüft, ab der Arbeitgeber für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss oder nicht. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben ist es sinnvoll, uns als Partner frühzeitig in Ihre Personalplanung einzubinden.

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