Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen.
In der Regel wird dabei nur ein Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) geprüft. Das Finanzamt interessiert sich bei der Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen. Dabei gibt es nur ein einziges Kriterium: richtig oder falsch. Solch eine Prüfung kann sehr schnell sehr teuer werden.
Selbstverständlich stehen wir bei einer solchen Prüfung als Partner an Ihrer Seite. Besser ist es jedoch, wenn wir bereits vorher Ihre Buchhaltung kennen, sei es, dass wir Ihre gesamte Buchhaltung führen oder zumindest die jeweiligen Jahresabschlüsse tätigen. Dadurch könnten Sie sich entspannt zurücklehnen - welche Prüfung das Finanzamt auch immer in Erwägung zieht.
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