Vorteilszuwendungen

Auch bei nichtehelichen Lebensgefährten des Gesellschafters sind vGA möglich

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
03 Okt. 2016

Vorteilszuwendungen sind nur dann verdeckte Gewinnausschüttungen (d.h. bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe abziehbar), wenn der Grund für die Vorteilszuwendung auf der Tatsache beruht, dass der Vorteilsempfänger ein Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person ist.

Letztere sind in der Regel die sogenannten nahen Angehörigen; nach den Steuergesetzen handelt es sich um in gerader oder in Seitenlinie Verwandte. In einem aktuellen Fall wurde dem Bundesfinanzhof die Frage vorgelegt, ob auch nichteheliche Beziehungspartner steuerlich Nahestehende sein können. Im konkreten Fall gewährte die Gesellschafterin einer AG ihrem nichtehelichen Lebensgefährten, der bei der AG als Vorstandsvorsitzender agierte, ein unverzinsliches und unbesichertes Darlehen zur Führung eines persönlichen Gerichtsverfahrens.

Sowohl die Unverzinslichkeit als auch die Vergabe des Darlehens ohne Sicherheit ist per se als nicht fremdüblich zu sehen. Dies ist jedoch irrelevant, wenn Empfänger des Darlehens eine fremde, also nicht nahestehende Person ist. Der Bundesfinanzhof bekräftigte allerdings seine Linie, den Begriff des Nahestehens sehr weit zu fassen, und betrachtete den Lebensgefährten als nahestehende Person.

Da das Darlehen abzuschreiben war, lagen mithin alle Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung vor - der Aufwand aus der Teilwertabschreibung durfte also nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Das könnte Sie interessieren

16März2016

Verdeckte Gewinnausschüttungen: Überhöhte Mietzahlungen lösen keine Schenkungsteuer aus

Vorteilszuwendungen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bzw. eine dem Gesellschafter nahestehende Person unterliegen, ...

Mehr erfahren
20Dez.2017

Verdeckte Gewinnausschüttung: Auch ehemalige Gesellschafter können Empfänger einer Vorteilszuwendung sein

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der Regel vor, wenn ein Gesellschafter zu Lasten der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, bereichert wird und die Bereicherung ...

Mehr erfahren
12Juni2017

Kein Fremdvergleich: Arbeitsverhältnisse zwischen „nahestehenden fremden Dritten“

Als aufmerksamer Leser unserer Mandanten-Informationen wissen Sie, dass Arbeitnehmer neben Geld auch sogenannte geldwerte Vorteile als Lohnbestandteile erhalten können. Eine ...

Mehr erfahren
07Okt.2019

Abgeltungsteuer: Nahestehende Personen bei Personengesellschaften

Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden viele Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert, sofern der persönliche Steuersatz ...

Mehr erfahren
18Feb.2020

Mindestbemessungsgrundlage: Lieferung von Wärme aus Blockheizkraftwerk an nahestehende Personen

Wie ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) an nahestehende Personen festzulegen? Mit dieser Frage musste ...

Mehr erfahren
16Juni2015

Darlehen an mittellose Ehefrau: Günstiger Abgeltungsteuersatz bleibt dem Ehemann verwehrt

Während der Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge lediglich 25 % beträgt, klettert der reguläre Einkommensteuertarif mit steigendem Verdienst auf bis zu 45 %. Bürger ...

Mehr erfahren