Vollständige Anschrift in Rechnungen

Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
23 Feb. 2019

Das Bundesfinanzministerium hat am 07.12.2018 ein Schreiben zur Angabe einer Briefkastenadresse in einer Rechnung veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in diesem Zusammenhang angepasst worden.

Bereits der Europäische Gerichtshof und nachfolgend der Bundesfinanzhof hatten entschieden, dass es als Absenderangabe für eine Rechnung ausreichend sei, wenn der leistende Unternehmer eine Anschrift angebe, unter der er postalisch erreichbar sei. Die Angabe der Anschrift, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet, sei nicht zwingend notwendig. Insofern sei als eine ordnungsgemäße Rechnung auch eine solche anzuerkennen, die eine sogenannte Briefkastenanschrift enthalte.

Die Finanzverwaltung setzt diese Rechtsprechung nun für alle offenen Fälle um und hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.

Wenn ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er grundsätzlich den Vorsteuerabzug geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die einen vollständigen Namen und eine vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers enthält. Der Vorsteuerabzug setzt jedoch nicht in allen Fällen eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs sowie des Reverse-Charge-Verfahrens ist sie nicht erforderlich.

Hinweis: Diese Grundsätze sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Finanzverwaltung äußert.

Das könnte Sie interessieren

19Sept.2020

Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers: BMF übernimmt Rechtsprechung des BFH

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.07.2020 zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und ...

Mehr erfahren
18Jan.2018

Anpassung des Anwendungserlasses: Erhöhung der Kleinbetragsrechnungsgrenze

Durch das sogenannte Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € angehoben. Das Bundesfinanzministerium ...

Mehr erfahren
24Aug.2018

Anzahlungen von Bauleistungen: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium hat am 29.05.2018 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Anzahlungen für Bauleistungen veröffentlicht.Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren
14Aug.2019

Kreditgewährung als eigenständige Leistung: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium hat am 08.11.2017 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Kreditgewährung veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren
11Sept.2020

Steuerliche Behandlung von Umzugskosten beim Arbeitgeber: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umzugskosten beim Arbeitgeber veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren
20Nov.2018

Seeschiff- und Luftfahrt: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Umsätzen der Seeschiff- und Luftfahrt veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren