Umsatzsteuer

Meldung an Krebsregister: Steuerfreiheit bei patientenindividueller Rückmeldung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
13 Juni 2017

Die Leistungen eines Arztes oder Zahnarztes sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich dabei um ärztliche Heilbehandlungen handelt. Eine solche Heilbehandlung liegt vor, wenn die Leistung dazu dient, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln bzw. zu heilen oder die Gesundheit des Patienten zu schützen, aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

 

Der Bundesfinanzhof hat 2015 entschieden, dass sogenannte Tumormeldungen eines Arztes an ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen. Nun hat das Bundesfinanzministerium diese Rechtsprechung in einem aktuellen Schreiben aufgegriffen. Danach ist zwischen zwei Fällen zu unterschieden:

  • Erfolgt die Meldung an ein solches Register lediglich zur Dokumentation von Patientendaten, ist die Leistung des Arztes umsatzsteuerpflichtig. Entscheidend ist dabei, dass sich die Meldung nicht auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten auswirkt.
  • Steuerfrei sind dagegen Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt. Dadurch können weitere, im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen ergriffen werden, so dass eine individuelle Heilbehandlungsleistung vorliegt. Dies gilt selbst für Meldungen zum Abschluss der Behandlung.

Hinweis: Eine individuelle Heilbehandlungsleistung ist auch dann gegeben, wenn die Meldungen pseudonym erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arzt auf der Grundlage der Rückmeldung eine konkrete Behandlungsentscheidung für den einzelnen Patienten treffen kann.

BMF-Schreiben v. 08.05.2017 – III C 3 - S 7170/15/10004

Das könnte Sie interessieren

02Juli2017

Meldungen an Krebsregister: Patientenindividuelle Rückmeldung sorgt für Steuerfreiheit

Die Leistungen eines Arztes oder Zahnarztes sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich dabei um ärztliche Heilbehandlungen handelt. Eine solche Heilbehandlung ...

Mehr erfahren
11Jan.2017

Umsatzsteuer: Meldungen für epidemiologisches Krebsregister sind steuerpflichtig

Von der Umsatzsteuer befreit ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Arzt“ oder „Ärztin“. Zur Ausübung der Heilkunde gehören Maßnahmen, die ...

Mehr erfahren
17März2018

Zusammenfassende Meldung: Anwalt muss Datensatz trotz Schweigepflicht übermitteln

Unternehmer, die grenzüberschreitende Geschäfte in der EU tätigen, müssen häufig sogenannte Zusammenfassende Meldungen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. ...

Mehr erfahren
31Mai2018

Medizinisch-psychologische Untersuchung: „Idiotentest“ keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vorbereitung auf medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“, keine umsatzsteuerfreie ...

Mehr erfahren
28März2018

Umsatzsteuer: Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen umsatzsteuerfrei?

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass Umsätze aus notärztlichen Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen nicht umsatzsteuerfrei sind. Heilbehandlungen in der ...

Mehr erfahren
19Apr.2018

Umsatzsteuer: Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen umsatzsteuerfrei?

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass Umsätze aus notärztlichen Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen nicht umsatzsteuerfrei sind. Heilbehandlungen in der ...

Mehr erfahren