Tod nach Schönheits-OP

Haftstrafe und Berufsverbot wegen Aufklärungsfehlern

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
27 Jan 2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) behandelte jüngst zwei tragische Fälle schiefgegangener Schönheitsoperationen. Derartige Schönheitsoperationen sind mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Umso wichtiger ist deshalb die Aufklärung potentieller Patienten über Risiken und Alternativen.

Ein Facharzt für Innere Medizin nahm seit 2016 in seiner Praxis überwiegend Eingriffe vor, bei denen Körperfett im Wege des Absaugens entnommen wurde (Liposuktion) und ein Teil der entnommenen Fettzellen anschließend wieder in andere Körperregionen - wie z.B. ins Gesäß - appliziert wurde (Lipotransfer). In den Jahren 2018 sowie 2019 nahm der Arzt Eigenfetttransfers an zwei Frauen vor, die infolge des Eingriffs innerhalb kürzester Zeit verstarben. Als Todesursache wurde Kreislaufversagen festgestellt. Auslöser waren die Kreislaufbelastung nach Entnahme der großen Menge Gewebeflüssigkeit (12,3 L und 6,3 L), der bei der OP erlittene Blutverlust, eine mäßige Reduzierung der Lungenfunktion aufgrund einer Verstopfung der Kapillargefäße sowie in den Blutkreislauf und von dort in die Blutgefäße der Lunge gelangte Fettanteile.

Der Arzt hatte beide Frauen vor dem Eingriff nicht ausreichend über die Risiken der Behandlungen aufgeklärt. Insbesondere wies er nicht darauf hin, dass das Risiko von lebensgefährlichen Komplikationen bei der Entnahme und Zuführung großer Gewebemengen erheblich steige und dass es eine risikoärmere Alternative gebe, indem man die Liposuktion bzw. den Lipotransfer auf mehrere Eingriffe verteilt. Beide Geschädigten hätten bei Kenntnis über die tatsächlichen Risiken nicht in die Eingriffe eingewilligt.

Das Landgericht Düsseldorf (LG) verurteilte den Arzt deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zu einem vierjährigen Berufsverbot. Außerdem zog das LG das dem Arzt gezahlte Honorar von 26.000 € ein.

Der BGH wies die Revision des Beklagten als unbegründet zurück - lediglich die Einziehung des Honorars hob er mit der Begründung auf, die Honorare seien nicht „durch“ die rechtswidrige Tat erlangt worden. Die Patientinnen hatten das Honorar in Erwartung einer rechtmäßigen Behandlung gezahlt. Zudem sei auch der Arzt nicht davon ausgegangen, das Honorar für eine rechtswidrige Tat zu erhalten.

Hinweis: Als Schönheitschirurg sind Sie dazu angehalten, offen über alle mit der Operation verbundene Risiken aufzuklären. Im Gegensatz zu medizinisch indizierten Eingriffen liegt eine gesteigerte Aufklärungspflicht vor, da der notwendigen Verletzung kein medizinischer Vorteil gegenübersteht.

Entdecke deinen Weg zu einer Karriere bei Mundingdrifthaus

Das könnte Sie interessieren

25Okt2022

Ungenügende Sicherungsaufklärung: Begonnene Nachbehandlung hemmt Schadensersatzanspruch

Zu Beginn einer Behandlung muss jeder Patient über die Risiken, Folgen und die Nachbehandlung seines medizinischen Eingriffs informiert werden. Dazu gehören auch die Therapie ...

Mehr erfahren
22Feb2022

Aufklärungsgespräch: Vor der Einwilligung ist eine ausreichende Bedenkzeit unbedingt zu beachten

Vor jeder Operation muss der behandelnde Arzt den Patienten über mögliche Risiken des Eingriffs aufklären. Nicht nur die Operationsrisiken müssen dargelegt werden - es ...

Mehr erfahren
27Apr2021

Behandlungsstandard Weisheitszahnentfernung: Keine Aufklärungspflicht zur Möglichkeit des Eingriffs in kieferchirurgischer Praxis

Muss ein Zahnarzt vor der operativen Entfernung eines Weisheitszahns darüber aufklären, dass die Behandlung auch in einer kieferchirurgischen Praxis durchgeführt werden ...

Mehr erfahren
26Aug2022

„Freie Mitarbeit“ von Ärzten: Nächtliche Bereitschaftsdienste sind sozialversicherungspflichtig

Honorarärzte, die bei einer Klinik beschäftigt sind, sind abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig, so entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ...

Mehr erfahren
05Jan2021

Fehlgeschlagene Augen-OP: Leistung des Arztes ist nach Kündigung des Behandlungsvertrags seinerseits für Patient wertlos

Kann ein Arzt seinen Honoraranspruch verlieren, wenn er den laufenden Behandlungsvertrag nach einer Operation kündigt, weil der Patient mit dem Ergebnis der Operation unzufrieden ...

Mehr erfahren
28Feb2019

Grundstücksenteignung: Kann hoheitlicher Zwang zu privaten Veräußerungsgewinnen führen?

Enteignungen sind in Deutschland sehr selten. Aber in Ausnahmefällen ist solch ein hoheitlicher Eingriff in die private oder betriebliche Vermögenssphäre durchaus möglich. ...

Mehr erfahren