Ruhen der Approbation

Begründeter Straftatverdacht kann Ruhen der Approbation rechtfertigen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
18 Sept. 2018

Für die Anordnung des Ruhens einer Approbation nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO reicht nach Ansicht des VG Köln der begründete Verdacht einer Straftat.

Eine Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, dass der Arzt in einer erheblichen Anzahl von Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt und dadurch Träger der Gesundheitsversorgung betrügerisch geschädigt hat. Ein wahrheitsgemäßes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gehört offenkundig zu den beruflichen Pflichten eines Arztes. Unabhängig davon ergibt sich aus dem strafrechtlichen Vorwurf auch die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

VG Köln, Urteil v. 09.01.2018 - 7 K 6082/15

Das könnte Sie interessieren

26Aug.2022

Fehlende Approbation: Keine Vergütung für durch einen Nichtarzt durchgeführte Behandlungen

Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Nichtarzt unter Vorgabe, er habe eine Approbation, medizinische Handlungen an Patienten vornimmt. Das Bundessozialgericht ...

Mehr erfahren
11Okt.2017

Steuerhinterziehung: Berufsunwürdiges Verhalten durch Steuerhinterziehung rechtfertigt Entzug der Approbation

Bei der Entscheidung über den Approbationswiderruf können die Feststellungen eines zuvor ergangenen Strafurteils berücksichtigt werden, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte ...

Mehr erfahren
09Jan.2019

Steuerhinterziehung: Widerruf der Approbation als Zahnarzt

Bei der Entscheidung über einen Approbationswiderruf können die Feststellungen eines zuvor ergangenen Strafurteils berücksichtigt werden, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte ...

Mehr erfahren
01Sept.2020

Behandlung ohne Approbation: Kann der Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern?

Wer eine Heilbehandlung oder eine invasive kosmetische Behandlung durchführt, ohne eine ärztliche Approbation zu haben, handelt grob fehlerhaft. Ob der Patient dann einen ...

Mehr erfahren
06Sept.2023

Ruhende Approbation: Kein Gehalt trotz erbrachter Arbeitsleistung?

Man liest oder hört es gelegentlich: Menschen, die nicht Medizin studiert haben, werden als Arzt tätig. Die Justiz in Berlin hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, ...

Mehr erfahren
10Sept.2019

Praxisnachfolge: Gewichtung der Kriterien in einer Vertragsarztpraxis

Im Rahmen einer Auswahlentscheidung zur Nachbesetzung wird die Dauer der Berufserfahrung nicht bereits ab der Approbation berechnet, sondern erst ab dem erfolgreichen Abschluss ...

Mehr erfahren