Psychische Erkrankung

Druck und Degradierung im Beruf rechtfertigen keinen Werbungskostenabzug

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
22 Feb. 2016

Berufstätige können Krankheitskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn die Krankheitsentstehung nach medizinischen Erfahrungen wesentlich durch den Beruf bedingt ist (typische Berufskrankheit) oder der Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheitsentstehung im Einzelfall offenkundig erscheint. Ein Abzug wird von Finanzämtern und Gerichten aber nur in seltenen Fällen zugelassen, weil der Veranlassungszusammenhang klar und eindeutig erkennbar sein muss.

Dass beruflicher Druck, eine ausbleibende Beförderung und eine Herabwürdigung durch den Vorgesetzten in der Regel keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und dem Beruf herstellen können, hat ein Angestellter aus Bayern vor dem Bundesfinanzhof (BFH) erfahren. Er hatte die Kosten für eine mehrwöchige stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik in Höhe von 8.400 € als Werbungskosten geltend gemacht und seine Erkrankung damit begründet, dass er aufgrund der Fusion seines Arbeitgebers nicht wie erwartet zum Prokuristen ernannt, sondern bei der Beförderung übergangen worden sei. Zudem hätten seine Vorgesetzten ihm mit einer Vertragsanpassung gedroht, die aus seiner Sicht einer Degradierung gleichgekommen wäre.

Der BFH lehnte einen Werbungskostenabzug allerdings ab, da kein (eindeutiger) Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der beruflichen Tätigkeit erkennbar war. Die psychische oder psychosomatische Erkrankung war keine typische Berufskrankheit, auch bestand kein offenkundiger Zusammenhang zum Beruf.

Eine wichtige Rolle spielte das eingereichte Attest, das nach Gerichtsmeinung lediglich ein diffuses Bild körperlicher und psychischer Beschwerden beschrieb und keine nachvollziehbaren Erläuterungen zum Zusammenhang mit der Berufstätigkeit enthielt. Entscheidungserheblich war insbesondere, dass die Beschwerden laut Attest bereits vor der erwähnten Umstrukturierung in der Firma bestanden hatten, so dass bereits der zeitliche Ablauf keine eindeutige Kausalität zum Beruf herstellen konnte.

Hinweis: Auch einen Abzug der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen lehnte der BFH ab, denn ein solcher setzt bei Kosten für psychotherapeutische Behandlungen voraus, dass der Bürger ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten vorlegen kann, das vor Beginn der stationären Unterbringung ausgestellt worden ist. An diesem sogenannten qualifizierten Nachweis fehlte es vorliegend.

Das könnte Sie interessieren

05Juli2019

Mobbing am Arbeitsplatz: Therapiekosten wegen Burn-out können steuerlich absetzbar sein

Arbeitnehmer können Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen, wenn ihre Krankheit nach medizinischen Erfahrungen wesentlich durch den Beruf verursacht ist (typische Berufskrankheit) ...

Mehr erfahren
13Juni2023

Angst vor Krebs : Kein Schmerzensgeld wegen verunreinigter Medikamente

Im zugrunde liegenden Fall lebt eine Frau nach eigenen Angaben in ständiger Angst, seitdem sie weiß, dass ein eingenommenes Medikament möglicherweise Verunreinigungen ...

Mehr erfahren
28Sept.2021

Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit?: In welchen Fällen das beantragte Ruhegeld einer Apothekerin gerechtfertigt ist

Wann tatsächlich ein Anspruch auf Ruhegeld wegen einer berufsspezifischen Berufsunfähigkeit im Gegensatz zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zeigt folgender ...

Mehr erfahren
08Feb.2024

Einschätzung der GKV: Apps auf Rezept mit durchwachsener Bilanz

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hadert weiter mit den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese werden patientenseitig nur schleppend nachgefragt. Das geht ...

Mehr erfahren
04Mai2021

Versorgung mit Cannabis: Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen ist keine schwere Erkrankung

Ob ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V (SGB) bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen besteht und ...

Mehr erfahren
12Okt.2020

Einkommensteuer: Kindergeld für ein Kind, das vor dem Ausbildungsbeginn erkrankt

Wie sagt man so schön: „Kleine Kinder, kleine Sorgen - große Kinder, große Sorgen.“ Ist das Kind erwachsen und muss die Ausbildung aufgrund einer Krankheit beenden, ...

Mehr erfahren