Mandantendaten

Kosten für Aufbewahrung sind nicht rückstellungsfähig

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
30 Okt 2019

Wenn Unternehmen ihre Datenbestände sicher aufbewahren wollen, greifen sie häufig auf externe Rechenzentren zurück.

Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft aus Thüringen hatte sich vor Jahren für diesen Weg entschieden und ließ ihre Mandantendaten für jeweils zehn Jahre im Rechenzentrum der Firma DATEV aufbewahren. In ihrem Jahresabschluss hatte sie gewinnmindernde Rückstellungen für die Aufbewahrungskosten gebildet. Die Gesellschaft argumentierte, dass die zu zahlenden Beträge für die Aufbewahrung bereits mit den Mandantenhonoraren für die laufende Buchführung oder die Jahresabschlusserstellung abgegolten seien und nach der Steuerberatervergütungsverordnung nicht gesondert berechnet werden könnten.

Der Bundesfinanzhof urteilte jedoch, dass für die Aufbewahrung keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass die Arbeitsergebnisse von Steuerberatern mit der Bezahlung ihres Honorars in das Eigentum des jeweiligen Mandanten übergehen und der jeweilige Berufsträger (Steuerberater) nach dem Steuerberatungsgesetz nicht öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, die Daten aufzubewahren. Die klagende Gesellschaft hatte sich auch nicht zivilrechtlich gegenüber ihren Mandanten zur Aufbewahrung verpflichtet, so dass auch keine zivilrechtliche ungewisse Verbindlichkeit bestand.

Hinweis: Die Rechtsprechung entzieht Unternehmen also die Möglichkeit, Aufbewahrungskosten über eine Rückstellungsbildung sofort in einem Betrag einkommensmindernd geltend zu machen (als Summe eines zehn Jahre betreffenden Aufwands). Der Betriebsausgabenabzug an sich wird von dem Urteil nicht berührt.

Entdecke deinen Weg zu einer Karriere bei Mundingdrifthaus

Das könnte Sie interessieren

24Jul2015

GoBD und Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug auch bei Buchführungsmängeln möglich

Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer ...

Mehr erfahren
23Nov2022

Selbständige Tätigkeit oder Gewerbebetrieb: Wie ist die Aufbewahrung von Eizellen einzuordnen?

Bei der Versteuerung von Einkünften lässt sich nicht alles über einen Kamm scheren. So unterliegen gewerbliche Einkünfte auch der Gewerbesteuer, während diese bei einer ...

Mehr erfahren
28Nov2022

Selbständige Tätigkeit oder Gewerbebetrieb: Wie ist die Aufbewahrung von Eizellen einzuordnen?

Bei der Versteuerung von Einkünften lässt sich nicht alles über einen Kamm scheren. So unterliegen gewerbliche Einkünfte auch der Gewerbesteuer, während diese bei einer ...

Mehr erfahren
04Dez2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren
25Okt2018

Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen

Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für ...

Mehr erfahren
03Mai2018

Kryptowährungen: BMF-Schreiben erörtert umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins

Die Bundesregierung hat sich kürzlich aufgrund einer Anfrage des Bundestags zur umsatz- und ertragsteuerlichen Behandlung von Geschäften mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) ...

Mehr erfahren