Info an Familienkasse

Eltern müssen Steuer-ID ihres Kindes im Laufe des Jahres 2016 mitteilen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
30 Dez. 2015

„Ohne Steuer-Identifikationsnummer gibt es ab Januar kein Kindergeld mehr“ - solche und ähnliche Schlagzeilen haben viele Eltern in den letzten Monaten in Aufregung versetzt. Was dramatisch klingt, ist dennoch kein Grund zur Eile, denn die Familienkassen gewähren Eltern eine großzügige Übergangsfrist bei der Nachmeldung der Identifikationsnummer: Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummer seines Kindes bislang noch nicht gegenüber seiner Familienkasse angegeben hat, kann diese Meldung im Laufe des Jahres 2016 nachholen. Nur Neuanträge müssen die Nummer direkt enthalten. Wer die Nummer schon vor Jahren in einem Kindergeldantrag angegeben hat, muss nicht weiter tätig werden.

Hinweis: Hintergrund der neuen Mitteilungspflicht ist eine Gesetzesänderung, nach der ein Kindergeldbezug ab 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und des Kindergeldberechtigten voraussetzt. Durch die Angabe der Nummern wollen Familienkassen sicherstellen, dass Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird (bundesweiter Datenabgleich).

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) rät Eltern, die Identifikationsnummer ihres Kindes einfach mitzuteilen, wenn sie ohnehin Belege bei der Familienkasse einreichen oder bereits in Kontakt mit ihr stehen. Die Nummer muss der Kasse allerdings zwingend schriftlich mitgeteilt werden, eine telefonische Angabe wird nicht akzeptiert. Wer im Laufe des Jahres 2016 mit seiner Familienkasse nicht in „Berührung“ kommt, sollte die Nummer spätestens im Dezember 2016 nachreichen, denn ansonsten wird die Kasse das ausgezahlte Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2016 zurückfordern.

Hinweis: Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes wurde Eltern durch ein Mitteilungsschreiben des BZSt mitgeteilt. Wer die Nummer nicht mehr findet, kann unter www.bzst.de ein gesondertes Anforderungsformular ausfüllen (unter „Steuern National“ / „Steuerliche Identifikationsnummer“) und erhält die Nummer dann erneut per Post.

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