Honorarrückforderungen

So werden im Vertretungsfall die Abwesenheitstage gezählt

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
19 Okt. 2017

Wegen falscher Abwesenheitsmeldungen macht die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gegenüber einem zu vertretenden Arzt Honorarrückforderungen geltend. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der jeweiligen KV,

  • die Kalendertage oder
  • die Tage mit Sprechstunden

der Berechnung zu Grunde zu legen.

Nicht korrekt wäre es, die Abwesenheitstage des zu vertretenden in die Berechnung einzubeziehen, entschied das SG München. Beginnt der Urlaub eines zu vertretenden Vertragsarztes an einem Wochenende oder an einem Feiertag und bietet die Praxis lediglich von Montag bis Freitag Sprechstunden an, ist für diese Tage keine Vertretung erforderlich. Daher sind diese Tage auch nicht mit in die Anzahl der Vertretungstage bei der Ermittlung eventueller Honorarrückforderungen einzubeziehen.

SG München, Urt. v. 20.01.2017 - S 28 KA 698/15

Das könnte Sie interessieren

14Sept.2021

Berufsausübungs- statt Praxisgemeinschaft: Berechtigte Honorarrückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung

Nutzen Ärzte die Rechtsform einer Praxisgemeinschaft nur zum Schein, kann dies zu Honorarrückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) führen. Wann dies der ...

Mehr erfahren
28Sept.2017

Honorarabrechnung mit KV: Vertretung in Gemeinschaftspraxen nur durch Kollegen desselben Fachgebiets

Wegen der Bindung an die Grenzen des Fachgebiets und des Versorgungsbereichs ist eine gegenseitige Vertretung der Partner in einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft ...

Mehr erfahren
28Sept.2022

DRK-Engagement: Können ehrenamtliche Tätigkeiten ein Vertretungsgrund sein?

Niedergelassene Ärzte dürfen sich krankheitsbedingt sowie bei Urlaub, Fortbildungen oder auch Wehrübungen von einem anderen Arzt vertreten lassen. Ob das auch gilt, wenn ...

Mehr erfahren
02Okt.2018

Überzahltes Honorarkonto: Keine Änderung der Kontoverbindung per Email

Die Beteiligten (KV und Vertragsärztin) stritten um eine Honorarrückforderung in Höhe von 43.327,32 € wegen der Überzahlung des Honorarkontos. Die KV hatte zuvor ...

Mehr erfahren
27Apr.2016

Überschrittene Verschreibungsrichtgrößen: Ärzte dürfen Rückstellungen für Honorarrückforderungen bilden

Wenn Sie als Arzt die Verschreibungsrichtgrößen für Arznei-, Verband- und Heilmittel in gewissem Umfang überschreiten, müssen Sie mit Honorarrückforderungen der Krankenkassen ...

Mehr erfahren
04Apr.2023

Notfall- statt Routinebesuch: Kassenärztliche Vereinigung muss Zweifel an Dringlichkeit für Honorarrückforderung beweisen können

Das Sozialgericht Hannover (SG) hat in drei Fällen eines Arztes entschieden, dass die Honorarrückforderungen der kassenärztlichen Vereinigung (KV) rechtswidrig sind. Die ...

Mehr erfahren