Heileurythmie

Mangels Freiberuflichkeit fällt Gewerbesteuer an

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
27 Apr. 2016

Ärzte haben es in der Regel eher leicht, ihre Tätigkeit steuerrechtlich einzuordnen. Denn diese ist per Gesetz - als klassischer Katalogberuf - den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet. Schwieriger ist die Lage für Angehörige von Berufsgruppen, die nicht im gesetzlichen Katalog der freien Berufe aufgeführt sind und nur als Vertreter sogenannter ähnlicher Berufe als Freiberufler eingestuft werden können. Denn über die „Ähnlichkeit“ wird häufig gestritten, da die Einordnung als freiberuflich oder gewerblich nicht nur steuerliche Konsequenzen hat.

Ob eine berufliche Tätigkeit einem Katalogberuf im Sinne des Gesetzes ähnelt, wird anhand eines Vergleichs ermittelt. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat kürzlich einen solchen Vergleich für eine Heileurythmistin durchgeführt. Diese wollte als Freiberuflerin anerkannt werden und brachte vor, dass einige Krankenkassen die Kosten ihrer Leistungen erstatten.

Der Katalogberuf, der der Heileurythmie am meisten gleicht, ist der des Physiotherapeuten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

Die Erlaubnis des Bundesverbands der Heileurythmisten konnte die Klägerin zwar vorlegen, ihre Ausbildung wich allerdings deutlich von der eines Physiotherapeuten ab.

Beim Vergleich der Berufsausbildungen stellte das FG hauptsächlich auf die Inhalte, aber auch auf die zeitlichen Anteile der einzelnen Ausbildungsabschnitte ab. Da sowohl die Dauer der einzelnen Abschnitte als auch die inhaltlichen Schwerpunkte größtenteils von denen des Katalogberufs abwichen, lag eher eine "Andersartigkeit" als eine Ähnlichkeit vor. Daher ordnete das FG die Heileurythmistin als gewerblich tätig ein.

Hinweis: Der Status der Freiberuflichkeit bringt zahlreiche steuerliche Erleichterungen mit sich: Es muss keine Gewerbesteuer abgeführt werden, die Bilanzierungspflicht entfällt und es sind weniger Steuererklärungen abzugeben. Die Beurteilung der Einkunftsart sollte möglichst zu Beginn einer Tätigkeit - und nicht erst vor Gericht - stattfinden. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fundstelle/n:
FG Niedersachsen, Urt. v. 28.04.2015 – 13 K 50/14, Rev. (BFH: VIII R 26/15); www.rechtsprechung.niedersachsen.de

Das könnte Sie interessieren

25Juli2017

Freiberuflichkeit: Fachkrankenschwester ist gewerblich tätig

Viele Erwerbstätige streben eine steuerliche Einordnung als Freiberufler an, um keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Wer als freiberuflich eingestuft werden kann, ist im ...

Mehr erfahren
01Juli2019

Heileurythmie: Tätigkeit unterliegt als freier Beruf nicht der Gewerbesteuer

Viele Erwerbstätige streben eine steuerliche Einordnung als Freiberufler an, um keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Im Einkommensteuergesetz ist definiert, wer als freiberuflich ...

Mehr erfahren
27Nov.2016

Keine Freiberufler: FinMin stuft Rentenberater als gewerblich ein

Ob eine Tätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, ist insbesondere aus gewerbesteuerlicher Sicht relevant, denn nur für gewerbliche Tätigkeiten ...

Mehr erfahren
07Feb.2020

Gewerbebetrieb versus freier Beruf: Welche Einkunftsarten werden in Heil(hilfs)berufen erzielt?

Ob ein Beruf zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, ist aus gewerbesteuerlicher Sicht von zentraler Bedeutung, denn nur ...

Mehr erfahren
03Sept.2017

Durchführung von Klinikstudien: Fachkrankenschwester ist gewerblich tätig

Viele Erwerbstätige streben eine steuerliche Einordnung als Freiberufler an, um keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Wer als freiberuflich eingestuft werden kann, ist im ...

Mehr erfahren
29Dez.2016

Unternehmensberatung: Beratung und Unterricht kann gewerblich sein

Als Unternehmer wissen Sie vermutlich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Im besten Fall hat es Ihnen Ihr Steuerberater gesagt. Oder die Frage hat sich gar ...

Mehr erfahren