Grundstücksverkauf

Gewinn muss trotz späterem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung versteuert werden

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
09 Juni 2015

Verkaufen Sie ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, müssen Sie die Wertsteigerung als Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft versteuern. Bei der Prüfung, ob Kauf und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist liegen, sind regelmäßig die Zeitpunkte maßgeblich, in denen die obligatorischen Rechtsgeschäfte (= Kaufverträge) abgeschlossen worden sind.

Hinweis: Unerheblich für die Fristberechnung ist, zu welchen Zeitpunkten das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück übergegangen ist (Übergang von Nutzen und Lasten).

In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass sich eine Grundstücksveräußerung auch dann noch innerhalb der Spekulationsfrist bewegt, wenn eine im Kaufvertrag formulierte aufschiebende Bedingung erst nach Fristablauf eintritt.

Im Entscheidungsfall hatte ein Investor mit Vertrag vom 03.03.1998 ein bebautes Grundstück (Betriebsanlage der Eisenbahn) erworben und mit Kaufvertrag vom 30.01.2008 wieder veräußert (innerhalb der Spekulationsfrist). Der Verkauf stand jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Eisenbahn-Bundesamt das Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Ein entsprechender Freistellungsbescheid erging am 10.12.2008 (außerhalb der Spekulationsfrist).

Das Finanzamt setzte aufgrund des Verkaufs einen privaten Veräußerungsgewinn von 125.000 € an; dagegen klagte der Investor mit dem Argument, dass die aufschiebende Bedingung doch erst nach Ablauf der Spekulationsfrist eingetreten sei.

Der BFH nahm jedoch ebenfalls ein privates Verkaufsgeschäft an und erklärte, dass eine Veräußerung bereits vorliegt, wenn die rechtsgeschäftlichen Erklärungen beider Vertragsparteien bindend abgegeben worden sind; dies war bereits mit Vertrag vom 30.01.2008 - und somit innerhalb der Spekulationsfrist - der Fall. Für die Annahme eines privaten Veräußerungsgewinns ist hingegen nicht maßgeblich, dass eine aufschiebende Bedingung erst nach Fristablauf eintritt.

Hinweis: Hätte der BFH bei der Fristberechnung auf den (späteren) Eintritt der aufschiebenden Bedingung abgestellt, hätten sich vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, um einen Steuerzugriff trotz Vertragsabschluss innerhalb der Spekulationsfrist zu vermeiden. So allerdings bleibt es bei dem Grundsatz, dass für die Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts die Zeitpunkte der Vertragsschließung maßgeblich sind.

Das könnte Sie interessieren

09Juni2015

Grundstücksverkauf: Gewinn muss trotz späterem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung versteuert werden

Verkaufen Sie ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, müssen Sie die Wertsteigerung als Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft versteuern. Bei ...

Mehr erfahren
09Feb.2020

Steuerfreier Immobilienverkauf: Wie lange eine Selbstnutzung vor dem Verkauf bestehen muss

Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ...

Mehr erfahren
02Sept.2020

Steuerfreier Immobilienverkauf: Selbstnutzung vor dem Verkauf muss drei zusammenhängende Jahre umfassen

Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußern, müssen Sie den realisierten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ...

Mehr erfahren
12Nov.2019

Privates Veräußerungsgeschäft: Flucht vor alkoholkrankem Partner begründet keine Selbstnutzung der Immobilie

Wenn Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert ...

Mehr erfahren
10Juni2017

Privates Veräußerungsgeschäft: Verlustberücksichtigung bei zeitlich gestreckter Kaufpreiszahlung

Wenn Sie ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußern, müssen Sie die Wertveränderung als Gewinn bzw. Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften ...

Mehr erfahren
08Mai2020

Private Veräußerungsgeschäfte: Fehlende Selbstnutzung im Veräußerungsjahr führt zum Steuerzugriff

Werden Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist gekauft und wieder veräußert, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten ...

Mehr erfahren