Gesundheitszentrum mit Wellnessangebot

BFH bejaht Umsatzsteuerpflicht

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
01 Mai 2019

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die Umsatzsteuerpflicht von Leistungen eines Gesundheitszentrums mit Wellnessangebot bejaht.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Gesundheitszentrum, in dem die Gäste selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer sowie den Umfang der Leistungen entscheiden konnten. Der Aufenthalt im Zentrum war nicht von einem ärztlichen Befund abhängig, sondern der Gast buchte das Gesamtangebot zu einem Festpreis. Auch Paare oder Freunde konnten einen Aufenthalt in einem Zweibettzimmer zu einem Festpreis buchen. Bei Beginn des Aufenthalts erfolgte eine ärztliche Untersuchung. Im Anschluss daran wurde der Terminplan für Anwendungen erstellt.

Eine Konzessionierung als Privatklinik gemäß der Gewerbeordnung lag für das Gesundheitszentrum vor. Es bestand jedoch kein Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch. Im Rahmen einer Außenprüfung versagte der Prüfer die Umsatzsteuerfreiheit, vor allem, weil kein Versorgungsvertrag vorlag. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Hessen und des BFH sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen, einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen, sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, umsatzsteuerfrei. Die Leistungen sind ferner umsatzsteuerfrei, wenn sie von einer privaten Einrichtung, zum Beispiel im Rahmen einer Zulassung bzw. eines Vertrags nach dem Sozialgesetzbuch, erbracht werden.

Das Gesundheitszentrum erfülle diese Voraussetzungen nicht, da es an der Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes ebenso wie an einem Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen fehle. Die Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt reiche nicht aus. Zudem lägen die Tatbestandsmerkmale für die Steuerbefreiung nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie nicht vor, da die Leistungen des Zentrums keinem therapeutischen Zweck dienten. Diese erfolgten unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild.

Hinweis: Haben Sie Fragen zur umsatzsteuerlichen Bewertung von Krankenhausbehandlungen, ärztlichen Heilbehandlungen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen? Wir beraten Sie gern!

BFH, Beschl. v. 11.01.2019 – XI R 29/17, NV

Das könnte Sie interessieren

19Sept.2016

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wann ein sofortiger Weiterverkauf unschädlich ist

Für Geschäftsveräußerungen ist im Umsatzsteuerrecht eine Vereinfachungsregelung vorgesehen: Sogenannte Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht ...

Mehr erfahren
13Apr.2017

Wunderheiler: Ohne Berufsqualifikation ist Umsatzsteuer zu zahlen

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat entschieden, dass die Leistungen eines Wunderheilers umsatzsteuerpflichtig sind. Der Heiler aus dem Streitverfahren behandelte ...

Mehr erfahren
03Juli2019

Urheberrechtsverletzungen: Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig

Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern erteilt, sind umsatzsteuerpflichtig - dies ...

Mehr erfahren
11Jan.2017

Honorarforderungen auslagern: Unechtes Factoring ist umsatzsteuerpflichtig

Immer mehr Ärzte lagern den Einzug ihrer Honorarforderungen an professionelle Abrechnungsdienstleister aus. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht München (FG) ging es ...

Mehr erfahren
12Juli2020

Umsatzsteuerpflichtige Leistung: Vermietung von Pkw-Stellplätzen an Wohnungsmieter steuerpflichtig?

Bei der Vermietung von Pkw-Stellplätzen an Wohnungsmieter handelt es sich um eine steuerpflichtige Leistung. Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist jedoch umsatzsteuerfrei ...

Mehr erfahren
02Sept.2016

Umsatzbesteuerung: Was ist bei Geschäften mit der öffentlichen Hand zu beachten?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann bei Geschäften mit Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Umsatzsteuerpflicht besteht.Das hängt ...

Mehr erfahren