Exportumsätze

Kein Vertrauensschutz bei zu allgemeinen Rechnungsangaben

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
31 Aug 2016

Die Ausfuhr von Waren in Staaten, die nicht der EU angehören, ist umsatzsteuerfrei. In einem kürzlich durch den Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall ging es um die Nachweise bei einer solchen Ausfuhrlieferung.

Der betroffene Unternehmer betrieb einen Elektrogerätehandel. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bemängelte das Finanzamt die Nachweise für seine steuerfreien Ausfuhren. Auf vielen der Ausfuhrbelege - genauer: auf Belegen von Abgangszollstellen in Österreich und Italien - waren die Zollstempel nämlich gefälscht. Das Finanzamt versagte dem Unternehmer daher die Steuerbefreiung. Der Lieferant hielt dagegen, dass für ihn die Fälschungen nicht erkennbar gewesen seien, und wollte Vertrauensschutz - was das Finanzamt jedoch ablehnte.

Der BFH hat das Vorgehen des Finanzamts nun bestätigt: Dem Unternehmer ist kein Vertrauensschutz zu gewähren, da er gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Der Vertrauensschutz bei der Ausfuhr setzt formell ordnungsgemäße Nachweise voraus. Diese lagen jedoch nicht vor. Die Rechnungen enthielten zum Beispiel keine Angaben, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Es war nicht klar ersichtlich, welche Gegenstände ausgeführt worden sind. Der Unternehmer verwendete stattdessen Formulierungen wie "Mobiltelefone GSM, Videokameras, Farbfernsehgeräte, Hifi-Systeme, CD-Spieler, Spielekonsolen, Möbel für Rundfunk/TV, Hifi- Lautsprecher-Set". Diese allgemein gehaltenen Bezeichnungen waren nicht geeignet, um festzustellen, welche konkreten Gegenstände ausgeführt worden sind.

Hinweis: Bei Exportumsätzen sollten Sie daher unbedingt darauf achten, die gelieferten Waren mit genauen Typenbezeichnungen in Ihren Rechnungen zu beschreiben.

Entdecke deinen Weg zu einer Karriere bei Mundingdrifthaus

Das könnte Sie interessieren

05Aug2018

Ausfuhr von Rindern: Keine Ausfuhrerstattung bei Verstoß gegen Tierschutz

Wer für die Ausfuhr von lebenden Rindern eine Ausfuhrerstattung erhalten möchte, muss gemäß den europarechtlichen Vorgaben nachweisen, dass er beim Transport die tierschutzrechtlichen ...

Mehr erfahren
25Aug2015

Ausfuhr in Drittländer: Bescheinigung aus anderem EU-Land wird für die Steuerbefreiung anerkannt

Exporte in Drittländer außerhalb der EU sind von der Umsatzsteuer befreit. Wollen Sie als Lieferant von dieser Steuerbefreiung profitieren, müssen Sie die Ausfuhrdokumente ...

Mehr erfahren
29Jun2016

Umsatzsteuer auf Bauleistungen: Doch kein Vertrauensschutz für Subunternehmer?

Das Finanzgericht Münster (FG) hat im Fall eines Subunternehmers aus der Baubranche den sogenannten Vertrauensschutz abgelehnt. Es hat also das Vertrauen des Unternehmers ...

Mehr erfahren
22Nov2015

Bauleistungen: Kein Vertrauensschutz bei verspäteter Umsatzsteuererklärung

Für Subunternehmer in der Baubranche kann es zurzeit sehr unangenehm sein. Denn an viele Bauleister tritt die Finanzverwaltung mit erheblichen Steuernachforderungen heran. ...

Mehr erfahren
03Jun2016

Ausfuhr: Welche Belege werden für die Steuerfreiheit benötigt?

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) teilt in einer Kurzinformation mit, welche Belege bei der steuerfreien Ausfuhr eines Kfz erforderlich sind. Das FinMin war ...

Mehr erfahren
13Dez2015

Innergemeinschaftliche Lieferung: Aussteller des Belegnachweises muss identifizierbar sein

Welche Belege für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nötig sind, ist immer wieder ein zentraler Streitpunkt zwischen den Finanzämtern und den Unternehmen. ...

Mehr erfahren