Erziehung

Gewerblichkeit einer Diplom-Sozialarbeiterin

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
31 Jan. 2018

Nichtgewerbliche Unternehmer wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, da sie freiberuflich tätig sind. In die Kategorie der Freiberufler gehören neben den Angehörigen der im Gesetz aufgezählten Katalogberufe auch Selbständige, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausüben.

Mit dem letztgenannten Begriff - den erzieherischen Tätigkeiten - hat sich kürzlich das Finanzgericht Köln (FG) befassen müssen. Eine Diplom-Sozialarbeiterin hatte geklagt, weil sie Gewerbesteuer zahlen sollte, obwohl sie mit ihrer Tätigkeit psychisch kranke, körperlich oder geistig behinderte sowie chronisch suchtkranke Menschen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Lebensführung unterstützte.

Erziehung im steuerlichen Sinn ist aber mehr als das, so das FG. Durch die Erziehung muss die gesamte Persönlichkeit geistig, sittlich und körperlich geformt werden. Im Streitfall wurden jedoch nur Lernprozesse bei den Klienten in Gang gesetzt. Ob darüber hinaus bei volljährigen Menschen überhaupt eine Erziehung erfolgen kann, ließ das FG unbeantwortet. Im Ergebnis musste die Diplom-Sozialarbeiterin jedenfalls Gewerbesteuer für ihre Tätigkeit zahlen.

Hinweis: Sie planen Ihre Existenzgründung und fragen sich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden? Diese Frage sollte man stets vor der Gründung beantworten, im Nachhinein ist eine Änderung komplizierter. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin, damit wir Ihre Tätigkeit analysieren können.

Das könnte Sie interessieren

27Jan.2019

Schwieriges Kind: Keine Steuerfreiheit von Erziehungsleistungen

Ist es eine steuerpflichtige Tätigkeit, wenn gegen ein Entgelt ein „schwieriges Kind“ in den eigenen Haushalt aufgenommen und betreut wird? Oder ist das Entgelt eher ...

Mehr erfahren
06Juni2018

Erziehungs- und Familienhelfer: Welche Steuerregeln zu beachten sind

Wenn Familien pädagogische oder therapeutische Hilfe benötigen, kommen häufig sogenannte Erziehungs- und Familienhelfer zum Einsatz, die das Kind, den Jugendlichen oder ...

Mehr erfahren
09Juli2019

Übungsleitertätigkeit: Auch Verluste können abgerechnet werden

Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. ...

Mehr erfahren
28Juni2018

Übungsleiter-Freibetrag: Ausgaben lassen sich besser absetzen

Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. ...

Mehr erfahren
19März2018

Übungsleiterpauschale: Nebentätigkeit darf nicht unmittelbar mit Hauptberuf zusammenhängen

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können bis zu einer Höhe von 2.400 € pro Jahr steuerfrei bezogen werden. ...

Mehr erfahren
28Nov.2019

Übungsleiterpauschale: Günstige BFH-Rechtsprechung ist nun allgemein anwendbar

Wer als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) nebenberuflich tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. ...

Mehr erfahren