Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers

BMF übernimmt Rechtsprechung des BFH

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
19 Sept. 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.07.2020 zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst worden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2018 in mehreren Urteilen entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Danach ist ein Vorsteuerabzug auch dann möglich, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit des leistenden Unternehmers nicht unter der Anschrift ausgeübt wird, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Eine Briefkastenadresse kann ausreichend sein. Der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ist hier maßgeblich.

Ferner hat der BFH 2019 klargestellt, dass für den Vorsteuerabzug eine Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer notwendig ist. Das BMF hat in seinem aktuellen Schreiben die Rechtsprechung des BFH übernommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Das bisherige BMF-Schreiben vom 07.12.2018 wurde aufgehoben.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Das könnte Sie interessieren

17Apr.2019

Recht auf Vorsteuerabzug: Anschrift des leistenden Unternehmers muss bei Rechnungsstellung gültig sein

Wenn Unternehmer einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen, müssen sie über eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung verfügen. Das Umsatzsteuergesetz fordert unter anderem, ...

Mehr erfahren
22Juni2019

Vorsteuerabzug: Zweifel an der Leistungserbringung durch den Rechnungsaussteller

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass ein Unternehmen im Besitz einer Rechnung ist, die sämtliche erforderlichen Pflichtangaben enthält.Pflichtangaben sind zum ...

Mehr erfahren
23Feb.2019

Vollständige Anschrift in Rechnungen: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium hat am 07.12.2018 ein Schreiben zur Angabe einer Briefkastenadresse in einer Rechnung veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren
14März2018

Neues zur Rechnungsanschrift: Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit Briefkastenadresse zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Bundesfinanzhof (BFH) und seine umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung erneut in die Schranken gewiesen. In seiner jüngsten Entscheidung ...

Mehr erfahren
27Okt.2016

Gutschrift ohne Lieferung: Leistender Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer auch bei Unkenntnis

Normalerweise muss ein Unternehmer, der eine Lieferung oder eine Dienstleistung gegenüber einem anderen Unternehmer erbringt, eine Rechnung schreiben. Von diesem Grundsatz ...

Mehr erfahren
16Feb.2021

Fixierung eines untergebrachten Kindes: Ist die Eins-zu-eins-Betreuung erforderlich oder reicht eine stetige Erreichbarkeit aus?

Ob für die Fixierung eines in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Kindes gemäß § 1631b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Eins-zu-eins-Betreuung durch ...

Mehr erfahren