Elterngeld

Steuerfreie Bezüge mindern außergewöhnliche Belastungen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Apr. 2016

Kennen Sie sich mit dem Elterngeld aus? Dann wissen Sie wahrscheinlich bereits zwei Dinge: Das Elterngeld ist steuerfrei. Und das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst somit den Steuersatz.

Das ist aber noch nicht alles. Elterngeld stellt auch einen Bezug dar, der als Einkommen einer unterstützten Person zu berücksichtigen ist. Das zumindest hat das Finanzgericht Sachsen (FG) so entschieden.

Im Streitfall leistete ein Vater an die Mutter des gemeinsamen neugeborenen Kindes, die nicht mit ihm verheiratet war, während ihrer Elternzeit Unterhalt. Diese Aufwendungen sind nach dem Gesetz außergewöhnliche Belastungen bis maximal zum Existenzminimum der unterstützten Person. Im Jahr 2013, dem Streitjahr, waren das 8.130 €. Das Finanzamt stellte die grundsätzliche Geltung solcher Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen auch gar nicht in Frage. Streitig war nur die Anrechnung der Einkünfte seiner Partnerin. Sie erhielt nämlich Elterngeld.

Und Elterngeld - so das Urteil des FG - zählt in vollem Umfang zu den Bezügen, die der Deckung des Existenzminimums dienen. Als Freibetrag gelten hier lediglich 624 €. Das Elterngeld betrug aber insgesamt 6.720 €. Entsprechend konnten die außergewöhnlichen Belastungen auf Seiten des Vaters nur reduziert berücksichtigt werden.

Von einer Aufteilung des Elterngeldes in einen anrechnungsfreien Sockelbetrag in Höhe von 300 € und einen über 300 € liegenden Aufstockungsbetrag wollte das Gericht nichts wissen. Nur solche Einkünfte, die nicht der Deckung des Existenzminimums dienen - also zweckgebundene Einnahmen -, bleiben unberücksichtigt. Alle anderen Einkünfte, selbst wenn sie steuerfrei oder nichtsteuerbar sind (z.B. ein Lottogewinn), zählen zu den Einkünften der unterstützten Person.

Hinweis: Sie unterstützen eine mittellose Person mit Geld- oder Sachleistungen? Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern, unter welchen Voraussetzungen diese Unterstützung auch steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird.

Das könnte Sie interessieren

29Mai2018

Einzelveranlagung von Eheleuten: Behinderten-Pauschbetrag kann auf Antrag hälftig aufgeteilt werden

Wenn Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen, muss jeder Partner eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben und seine Einkünfte nach dem ...

Mehr erfahren
11Juni2019

Glutenunverträglichkeit: Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Manche Menschen müssen aufgrund von „außergewöhnlichen Problemen“ deutlich höhere Kosten tragen als andere Menschen in ähnlichen Lebensverhältnissen. Im Steuerrecht ...

Mehr erfahren
04Apr.2020

Familiengrabstätte: Sanierungskosten gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Zwangsläufige und existentiell notwendige private Aufwendungen wie beispielsweise Krankheitskosten dürfen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung ...

Mehr erfahren
18Juni2015

Zivilprozesskosten: Seelische Belastung durch Scheidung nicht anerkannt

Seit 2013 werden Zivilprozesskosten einschließlich Scheidungskosten nur noch dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, wenn dem Kläger ohne das Gerichtsverfahren ...

Mehr erfahren
12Sept.2017

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten einer Privatschule sind keine unmittelbaren Krankheitskosten

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Sie üblicherweise auch immer nach außergewöhnlichen Vorkommnissen wie Unfällen, Krankheiten oder Ähnlichem gefragt. Denn ...

Mehr erfahren
18Feb.2016

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten dürfen um zumutbare Belastung gekürzt werden

Außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Krankheitskosten werden vom Finanzamt um eine sogenannte zumutbare Belastung gekürzt.Hinweis: Die Höhe dieses Eigenanteils ...

Mehr erfahren