Elektronische Marktplätze

29.000 Onlinehändler aus China wurden registriert

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
06 März 2020

Seit 2019 werden Marktplatzbetreiber im Onlinehandel stärker in die Pflicht genommen, um Umsatzsteuerbetrug im Internetgeschäft zu verhindern. So müssen die Betreiber von elektronischen Marktplätzen

  • sich von den Händlern eine Bescheinigung über deren steuerliche Registrierung vorlegen lassen,

  • nach Mitteilung des Finanzamts über die Verletzung steuerlicher Pflichten eines Händlers sicherstellen, dass der betroffene Händler dort keine Waren mehr anbieten kann,

  • bestimmte Daten zum Händler und dessen Umsätzen aufzeichnen und den Finanzbehörden auf Nachfrage bereitstellen.

Hinweis: Missachtet der Marktplatzbetreiber diese Regelungen, muss er mit einer Haftungsinanspruchnahme für die Umsatzsteuerschulden der Onlinehändler rechnen.

Für die Umsatzbesteuerung von Händlern, die ihren Sitz unter anderem in China, Hongkong, Macau und Taiwan haben, ist das Finanzamt Neukölln zuständig. Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat jetzt erklärt, dass bei diesem Amt bis zum 30.12.2019 rund 29.000 Onlinehändler mit Sitz in China (einschließlich Hongkong, Macao und Taiwan) umsatzsteuerlich registriert wurden. Somit sind mehr als 65-mal so viele Unternehmen wie 2017 registriert - damals waren es lediglich 432 Onlinehändler. Derzeit werden in Neukölln pro Woche durchschnittlich rund 200 Neuanträge von Onlinehändlern aus China, Hongkong, Macao und Taiwan erfasst.

Hinweis: Mit der Zahl der Registrierungen ist auch das Umsatzsteueraufkommen enorm gestiegen. Dieses lag 2017 noch bei insgesamt rund 34 Mio. €, 2018 bei rund 92,5 Mio. € und 2019 bis einschließlich November schließlich bei knapp 200 Mio. €.

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