Corona-Pandemie

Erneute Bekanntgabe der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
27 Okt. 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 27.08.2020 die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) erneut bekanntgegeben. Hintergrund ist die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für die Zeit nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken).

Wer beispielsweise eine Gaststätte, Bäckerei oder Metzgerei betreibt, entnimmt gelegentlich Waren für den Privatgebrauch. Diese Entnahmen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Da es vielen Unternehmern zu aufwendig ist, alle Warenentnahmen gesondert aufzuzeichnen, kann in diesem Fall auf die Pauschbeträge zurückgegriffen werden.

In dem aktuellen Schreiben stellen die Pauschbeträge für das erste Halbjahr 2020 (01.01.–30.06.) und für das zweite Halbjahr 2020 (01.07.–31.12.) jeweils einen Halbjahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrags. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Die Regelung lässt keine Zu- oder Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschalen.

Sofern jedoch Unternehmen nachweislich aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig wegen der Corona-Pandemie geschlossen werden, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.

Die vom BMF vorgegebenen Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und dienen der vereinfachten Erfassung des Eigenverbrauchs. Die Warenentnahmen für den privaten Bedarf können monatlich pauschal erfasst werden und entbinden den Steuerpflichtigen dadurch von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die Entnahme von Tabakwaren ist in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das übliche Warensortiment. Zu beachten ist, dass der Eigenverbrauch auch umsatzsteuerlich erfasst werden muss.

Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 02.12.2019 wird damit aufgehoben.

Das könnte Sie interessieren

23Apr.2019

Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2019

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den ...

Mehr erfahren
16Apr.2020

Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben, die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den ...

Mehr erfahren
22Feb.2017

Gastronomie 2017: Neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Zum Ende jedes Jahres veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel.Beispiel: ...

Mehr erfahren
14Sept.2020

Entlastungen für 2021: Mehr Kindergeld sowie steuerliche Verbesserungen für Familien und Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 zwei Gesetze mit steuerlichen Inhalten auf den parlamentarischen Weg gebracht. Zum einen soll mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz ...

Mehr erfahren
16Aug.2019

Vorhandensein eines Wasserfahrzeugs: Umsatzsteuer-Anwendungserlass erneut angepasst

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt ergänzt und insbesondere zum Zeitpunkt ...

Mehr erfahren
20Nov.2018

Seeschiff- und Luftfahrt: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Umsätzen der Seeschiff- und Luftfahrt veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ...

Mehr erfahren