Berufliche Reisen

Kosten für Privatflugzeug können (teilweise) absetzbar sein

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
23 Juni 2017

Wenn Arbeitnehmer berufliche Termine mit ihrem eigenen Privatflugzeug anfliegen, können die Flugkosten (zumindest teilweise) als Werbungskosten absetzbar sein - dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Geklagt hatte ein GmbH-Geschäftsführer mit Flugschein, der beruflich veranlasste Auswärtstermine mit seinem einmotorigen Privatflugzeug aufgesucht hatte. Die Kosten von rund 500 € pro Flugstunde hatte er zwar nicht von seinem Arbeitgeber zurückgefordert, wollte sie jedoch als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung abziehen. Finanzamt und Finanzgericht (FG) lehnten einen Werbungskostenabzug bereits dem Grunde nach ab, wurden jedoch vom BFH eines Besseren belehrt: Die Bundesrichter verwiesen darauf, dass Reisekosten insbesondere dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die privaten Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt bilden. Hiervon war bei den vorliegenden Flügen auszugehen. Welches Verkehrsmittel für eine beruflich veranlasste Reise genutzt wird, ist für den Werbungskostenabzug prinzipiell unerheblich. Wählt der Arbeitnehmer ein Privatflugzeug für einen beruflichen Auswärtstermin, darf hieraus regelmäßig nicht geschlossen werden, dass seine privaten Reiseinteressen den Schwerpunkt der Reise bilden.

Auch wenn die Flugkosten demnach dem Grunde nach als Werbungskosten abzugsfähig sind, muss die Höhe des Kostenabzugs besonders in den Blick genommen werden. Das Gericht verwies auf eine Vorschrift im Einkommensteuergesetz, nach der unangemessene Kosten der Lebensführung (unangemessener Repräsentationsaufwand) nicht steuerlich berücksichtigt werden dürfen. Ob Kosten unangemessen sind, richtet sich nach der Frage, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Arbeitnehmer die Kosten angesichts der zu erwartenden Vorteile ebenfalls auf sich genommen hätte. Die Flüge im Urteilsfall berührten nach Gerichtsmeinung durchaus die Lebensführung des Geschäftsführers, da er sein Flugzeug aus Freude am Fliegen für die Dienstflüge eingesetzt hatte. Ohne dieses Interesse wäre nicht erklärbar, dass er die Kosten nicht vom Arbeitgeber zurückgefordert hatte.

Hinweis: In einem zweiten Rechtsgang muss das FG den Fall nun erneut aufrollen. Kommt es zu dem - vom BFH bereits nahegelegten - Ergebnis, dass die Flugkosten zwar beruflich veranlasst, aber unangemessen waren, wird das FG den (angemessenen) abzugsfähigen Teil der Flugkosten bestimmen müssen. Der BFH verwies darauf, dass sich hier ein Ansatz von durchschnittlichen Flug- oder Bahnkosten einschließlich Reisenebenkosten (z.B. Kosten für die Anreise zum Flughafen bzw. Bahnhof) anbietet.

Das könnte Sie interessieren

20März2016

Berufliche Fahrten: Unfallkosten sind häufig absetzbar

Verursacht ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die ihm entstandenen ...

Mehr erfahren
05Juli2019

Mobbing am Arbeitsplatz: Therapiekosten wegen Burn-out können steuerlich absetzbar sein

Arbeitnehmer können Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen, wenn ihre Krankheit nach medizinischen Erfahrungen wesentlich durch den Beruf verursacht ist (typische Berufskrankheit) ...

Mehr erfahren
27Juli2019

Doppelte Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung anlässlich des Verkaufs der Zweitwohnung nicht absetzbar

Führt ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt, kann er die Kosten seiner beruflich genutzten Zweitwohnung als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung ...

Mehr erfahren
07Apr.2017

Geburtstag eines Geschäftsführers: „Rustikale“ Feier im Betrieb ist absetzbar

Wenn Arbeitnehmer die Kosten für eine Geburtstagsfeier im beruflichen Kontext als Werbungskosten abrechnen, beißen sie bei Finanzämtern und Steuergerichten häufig auf ...

Mehr erfahren
04Mai2019

Berufliche Fahrten: Unfallkosten sind neben der Pendlerpauschale absetzbar

Kommt es bei einer Pendelfahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu einem Unfall, dürfen Arbeitnehmer die selbstgetragenen Unfallkosten zusätzlich zur Pendlerpauschale ...

Mehr erfahren
01Juni2019

Dienstreisen: Welche Kosten Arbeitnehmer absetzen können

Wenn Arbeitnehmer dienstlich unterwegs sind, können sie selbstgetragene Reisekosten als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Folgende Kostenpositionen ...

Mehr erfahren